Das Volksbegehren fordert drei konkrete Maßnahmen: einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, die gesetzliche Verankerung von Beratungsstellen für Betroffene sowie niedrigschwellige und digitale Möglichkeiten zur Anzeigenstellung. Ziel sei es, bestehende Schutzlücken zu schließen und das Rechtssystem an eine Realität anzupassen, in der digitale Übergriffe durch neue Technologien und KI-Anwendungen massiv zunehmen.
„400 Prozent mehr KI-generierte kinderpornografische Inhalte in nur sechs Monaten. Die Tools entwickeln sich schneller, als unser Rechtssystem hinterherkommt“, sagt Initiatorin und Sprecherin Hana Greiner. Digitale sexualisierte Gewalt sei längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffe Menschen in unterschiedlichsten Formen, von pornografischen Deepfakes über Sextortion (Erpressung mit der Drohung, intime Bilder oder Videos zu veröffentlichen) bis hin zur Verbreitung intimer Inhalte ohne Zustimmung der Betroffenen. „Ein Delikt, das sich durch Digitalisierung und KI-Anwendungen derart häuft, braucht einen klaren rechtlichen Rahmen“, so Greiner.
Besonders betroffen seien Frauen und Mädchen: Rund 99 Prozent pornografischer Deepfakes zeigen weiblich gelesene Personen. Die Initiatorinnen sehen deshalb dringenden politischen Handlungsbedarf. Zwar müsse Österreich die EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024 bis spätestens 2027 umsetzen, das Volksbegehren soll jedoch sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen nicht auf ein Minimum reduziert werden.
Mehr Infos zum Volksbegehren: https://digitalnichtegal.at/ oder auf Instagram @digital.nichtegal













