Die Datenschutzorganisation noyb hat Beschwerden gegen TikTok, AliExpress und WeChat bei den Aufsichtsbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht. Die drei Tech-Plattformen sollen gegen zentrale Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben, indem sie Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 nicht ordnungsgemäß beantworteten. Nutzerinnen und Nutzer erhielten demnach entweder nur unvollständige oder unbrauchbare Datenauskünfte – oder wurden, wie im Fall von WeChat, gänzlich ignoriert.
Während viele US-Unternehmen inzwischen automatisierte Tools bereitstellen, mit denen sich die eigenen Daten herunterladen lassen, setzen TikTok und AliExpress auf unstrukturierte oder fehlerhafte Formate. So stellte AliExpress laut noyb lediglich eine defekte Datei bereit, TikTok übermittelte unvollständige Informationen in unverständlicher Form. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bleibt damit verwehrt.
Laut noyb versäumten es die Unternehmen, auf Nachfrage fehlende Daten nachzuliefern, und verwiesen stattdessen lediglich auf ihre allgemeinen Datenschutzrichtlinien – ohne auf individuelle Daten einzugehen. „Die DSGVO stellt klar, dass Unternehmen ihren Nutzer:innen konkrete Informationen über die von ihnen verarbeiteten Daten geben müssen. Nur weil sie viele Anfragen bekommen, heißt das nicht, dass sie Informationen verweigern dürfen.“, betont Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei noyb. Eine hohe Anzahl an Anfragen dürfe kein Grund sein, grundlegende Rechte zu verweigern.
Die Beschwerden stehen auch im Zusammenhang mit laufenden Verfahren wegen unzulässiger Datentransfers nach China. Bereits im Jänner 2025 hatte noyb rechtliche Schritte gegen mehrere chinesische Firmen eingeleitet, darunter Temu, SHEIN und Xiaomi. Diese Unternehmen haben inzwischen zusätzliche Informationen bereitgestellt – im Gegensatz zu TikTok, AliExpress und WeChat, die weiterhin gegen die DSGVO verstoßen sollen.
noyb fordert neben der Verpflichtung zur vollständigen Datenauskunft auch die Verhängung einer Geldstrafe. Diese kann bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Im Fall von AliExpress könnte das eine Strafe von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten.














