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Dr. Klaus M. Steinmaurer

5G-Auktion startet in zweiter Augusthälfte mit Fokus auf unterversorgte Gebiete

Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke). Das Frequenzvergabeverfahren soll im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein.

„In Kürze werden wir den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben. Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Wie wichtig die Versorgung mit hochleistungsfähiger Infrastruktur ist, haben wir ja gerade im Laufe des Lock-downs erfahren müssen. Ein schneller 5G-Ausbau ist daher eine wichtige Zukunftsinvestition.“ Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke). Das Frequenzvergabeverfahren soll im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein.

Bonussystem bringt 5G in „nicht oder unterversorgte“ Gebiete

„2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt. Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten“, erklärt Steinmaurer das Prinzip der flächendeckenden Versorgung. „Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden haben wir speziell für diese Auktion ein ‚Bonus-System‘ entwickelt: Die Bieter ersteigern zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags“, führt er weiter aus. Zusätzlich sind noch weitere Versorgungsauflagen vorgesehen, etwa für hochrangige Verkehrswege. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf entsprechende Kooperationen zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und den Erwerbern der versteigerten Frequenzen andererseits.

Investitionsanreize für den Ausbau

„Die Errichtung und der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur ist investitionsintensiv. Wir kennen die Anliegen dazu. Im Einklang mit dem TKG stehende, moderate Mindestgebote sowie die Verlängerung der Zuteilungsdauer der Frequenzen auf fast 25 Jahre bieten den Erwerbern Rechtssicherheit und den nötigen Gestaltungspielraum, die den erforderlichen Investments durchaus gute Marktmöglichkeiten gegenüberstellen“, sagt Steinmaurer. Zusätzlich wurden die Rahmenbedingungen für Kooperationsmöglichkeiten („Sharing“) zwischen den Betreibern zur Erfüllung der Versorgungsauflagen erweitert und präzisiert. Neben passivem Sharing sind in Zukunft erstmals auch aktives Sharing und sogar Spektrum-Pooling erlaubt. „Wir wollen mehr Abdeckung mit möglichst wenig Sendern erreichen! Den von uns eingeräumten Kooperationsmöglichkeiten kommt auch entgegen, dass die aktuell zu vergebenden 5G-Frequenzen im gleichen Frequenzbereich wie 4G-Frequenzen liegen und überwiegend auf den gleichen, bereits bestehenden ‚Makrostandorten‘ verwendet werden könnten“, erklärt Steinmaurer. „Weiters nehmen wir die immer wieder geäußerten Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung sehr ernst. Daher sehen die Frequenz-Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde seit jeher vor, dass die Betreiber hinsichtlich der Strahlung die Grenzwerte der WHO einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehen nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitlichen Risiken,“ führt Steinmaurer aus.

Um im Vorfeld der Auktion ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten und bei den Bietern Akzeptanz für das Auktionsdesign und die Ausschreibungsbedingungen zu erreichen, führte die Regulierungsbehörde zwei öffentliche Konsultationen durch und nahm zahlreiche Anregungen daraus auf.

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Christina Ebner

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