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Laut TKK wird ein neuer Termin festgelegt

Zweite 5G-Auktion aufgrund von Coronakrise verschoben

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 30. März 2020 beschlossen, die für April 2020 anberaumte zweite 5G-Auktion bis auf Weiteres zu verschieben. Die zweite 5G-Auktion soll noch heuer stattfinden.

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Aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Einschränkungen gegen die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19), hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) in ihrer Sitzung vom 30. März 2020 beschlossen, die für April 2020 anberaumte zweite 5G-Auktion bis auf Weiteres zu verschieben. „Da derzeit weder über Dauer noch über die tatsächlichen Auswirkungen der Krisensituation eine gesicherte Einschätzung gemacht werden kann, ist es noch verfrüht, einen konkreten neuen Auktionstermin zu nennen”, heißt es in der Aussendung.

Laut TKK wird ein neuer Termin festgelegt, sobald erkennbar ist, ab wann eine ordnungsgemäße Durchführung der Auktion möglich ist. Die zugelassenen Bieter werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Die zweite 5G-Auktion soll jedoch noch heuer stattfinden.

5G-Ausbau nicht gefährdet

Die Verschiebung der zweiten 5G-Auktion bedeutet jedenfalls nicht, dass der 5G-Ausbau gefährdet ist. Mit den Frequenzen, die im vergangenen Jahr bei der ersten 5G-Auktion vergeben wurden, sind ausreichend ungenutzte Frequenzressourcen im Markt, die die Betreiber bereits in den verkehrsintensiven Ballungsgebieten nutzen können. Um finanzielle und organisatorische Ressourcenengpässe zu vermeiden, hat die TKK die Ausbauverpflichtungen der beiden 5G-Vergaben zeitlich gestaffelt. Aktuell relevant sind die Versorgungsverpflichtungen für die Frequenzen 3410 bis 3800 MHz, die bei der ersten 5G-Auktion im vergangenen Jahr vergeben wurden. Diese Verpflichtungen sind bis Ende des Jahres zu erfüllen. „Die TKK ist sich bewusst, dass die derzeitigen Maßnahmen gegen die Pandemie eventuelle Auswirkungen auf die im letzten Jahr festgelegten Ausbaufristen haben könnte. Sie wird diesen Sachverhalt daher laufend evaluieren und gegebenenfalls dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Entscheidung fassen”, wurde in der Aussendung abschließend beschrieben.

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