Der PR-Ethik-Rat begrüßt das geplante Gesetzespaket der Bundesregierung gegen „Hass im Netz“. Absendertransparenz, Richtigkeit der Information und Respekt sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern notwendige Kriterien für jegliche Form der Online-Kommunikation. Mit dieser rechtlichen Schwerpunktsetzung wird deutlich klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch in den bestehenden Rechtsnormen finden sich dafür bereits verschiedene Sanktionsmöglichkeiten. Wichtig ist daher aus Sicht des PR-Ethik-Rats die Bereitstellung entsprechender Ressourcen im Rechtswesen, um allfälligen Verstößen konsequent nachgehen zu können. Herabwürdigende Postings, Verschleierung von Absendern, Verbreitung von Falschinformationen und vieles mehr gelten nach den Ethik-Kodizes der Kommunikationsbranche, wie dem Online-Kodex des PR-Ethik-Rats und dem Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA) als klare Verstöße gegen ethische Grundsätze. Der Österreichische PR-Ethik-Rat begrüßt, dass derartige Phänomene im Rahmen des geplanten Gesetzespakets legistisch noch umfassender verankert und sanktioniert werden. Aus Sicht des PR-Ethik-Rats bieten auch die bestehenden Rechtsnormen bereits Möglichkeiten zur Sanktionierung von kommunikationsethischen Verfehlungen. Ein wesentlicher Faktor für die Wirksamkeit des neuen Gesetzespakets wird die Schaffung ausreichender Ressourcen zur Nachverfolgung allfälliger Rechtsverstöße sein.
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Der PR-Ethik-Rat begrüßt das geplante Gesetzespaket der Bundesregierung gegen „Hass im Netz“.
PR-Ethik-Rat begrüßt Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“
Wichtig ist aus Sicht des PR-Ethik-Rats die Bereitstellung entsprechender Ressourcen im Rechtswesen, um allfälligen Verstößen konsequent nachgehen zu können.
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