© Katharina Schiffl

Markus Mair

Leistungsschutzrecht wichtiger Bestandteil der Refinanzierung von Medienhäusern

Die saubere Umsetzung von der Urheberrechtsnovelle und dem Leistungsschutzrecht ist für Präsident Markus Mair das Gebot der Stunde.

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Verwundert nimmt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) die am 1. März bekanntgewordene Nachricht zur Kenntnis, wonach einzelne Suchmaschinenbetreiber, um der Urheberrechtsnovelle zu entsprechen, Vertragsabschlüsse einfordern und andernfalls ab 1. April die Anzeige von erweiterten Nachrichtenvorschauen einschränken würden.

„Der Verband Österreichischer Zeitungen ist an einer sauberen Umsetzung der Urheberrechtsnovelle sowie des damit verbundenen Leistungsschutzrechts interessiert. In den kommenden Wochen werden wir die grundlegenden Entscheidungen dazu treffen“, sagt VÖZ-Präsident Markus Mair in einer ersten Reaktion auf die Ankündigungen. „Für uns steht jedoch fest, dass das Leistungsschutzrecht, das gegen viele Widerstände erkämpft worden ist, ein wesentlicher Bestandteil der Refinanzierung von Medienhäusern verlegerischer Herkunft bleiben muss.“

Geschäftsführer Gerald Grünberger verweist zudem darauf, dass der VÖZ die Aktivitäten von marktbeherrschenden Onlinediensten in Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht aufmerksam verfolgt: „Ultimaten sind für mich wenig nachvollziehbar. Umso mehr, wenn sie von marktbeherrschenden Onlinediensten ausgesprochen werden“, sagt Grünberger. „Als Verband, der die Interessen österreichischer Zeitungsverlage auch hinsichtlich ihrer Onlineportale vertritt, beobachten wir das Verhalten der Global Player genau. Wo erforderlich, veranlassen wir auch Überprüfungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde.“

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