Das kürzlich vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Cookie-Urteil stellt die Digitalwirtschaft vor ein großes Fragezeichen. Das Urteil geht zwar darauf ein, dass die Zustimmungen aktiv vom User eingeholt werden müssen, bietet aber keine konkreten Vorgaben. Zudem hält das Urteil entgegen der EU-Datenschutzgrundverordnung fest, dass nicht zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterschieden wird. Somit bringt das neue Urteil anstelle von Rechtssicherheit Fragen auf. Aus diesem Grund lancierte das interactive advertising bureau austria (iab austria) als größte Interessensvertretung der Digitalwirtschaft einen Round Table und lud am 22. Oktober zur Diskussion über die Auswirkungen und mögliche Wege aus der juristischen Misere des EuGH-Urteils in das Wiener weXelerate.
Alexandra Vetrovsky-Brychta, Vizepräsidentin iab austria, modierte die Diskussionsrunde mit Ursula Illibauer (Wirtschaftskammer Österreich – Bundessparte Information und Consultin), Isabell Lichtenstrasser (Partnerin, Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte), Wolfgang Feiel (Leiter Recht und Öffentlichkeitsarbeit RTR) und Eugen Schmidt (Geschäftsführer, AboutMedia und Leiter OVK iab austria)
Aktive Zustimmung ist künftig Pflicht
Eingangs brachte Isabell Lichtenstrasser den Teilnehmern die rechtlichen Rahmenbedingungen näher und die Teilnehmer auf den letzten Stand. Ursula Illibauer, Referentin WKO, analysierte das EuGH-Urteil und erläuterte, dass dies wohl das Ende der konkludenten Einwilligung bedeutet, da aus dem Urteil klar hervor geht, dass vom Nutzer aktiv eine Handlung gesetzt werden muss und resümierte, dass voreingestellte Cookies daher nicht mehr zulässig sind.
Jürgen Schmidt betonte, dass die Branche aufgrund des Urteils vor einer enormen Rechtsunsicherheit steht, da das Urteil keine klaren Vorgaben bietet und teilweise in Widerspruch zur DSGVO steht. Zudem drohen heimischen Publishern aufgrund des Urteils enorme Wettbewerbsnachteile und für Nutzer geht die Usability verloren, wenn sie zahlreichen Cookies zustimmen müssen.
Wolfgang Feiel von der RTR rät den Teilnehmern, sich ins Bild zu setzen, über welche Cookies sie überhaupt verfügen. Das Urteil entscheidet im Gegenzug zur DSGVO nicht zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Cookies. Jedoch werden die Cookies in drei Kategorien nämlich: Cookie für technische Zwecke, für Analyse-Zwecke und für Marketing-Zwecke unterteilt.
Aus dem Publikum kam die Frage auf, wie viele Einwilligungen man sich nun vom User holen muss, wenn man beispielsweise über 47 Cookies verfügt. Illibauer rät dazu, sich eine Einwilligung für die Kategorie Marketing-Cookies und eine Einwilligung für die Kategorie Analyse-Cookies beim User einzuholen. In den einzelnen Kategorien sollen aber alle Cookies transparent für den User aufgeschlüsselt werden. Da technische Cookies aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen gerechtfertigt sind, können diese vorerst vernachlässigt werden, um den User eine bestmögliche Usability zu gewähren.
Trotz allem bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit für die Branche bestehen und für jeden Aufholbedarf, wie Feiel erklärte. Alexandra Vetrovsky-Brychta fasste zusammen, dass es wichtig wäre, einen Code of Conduct für die Digitalwirtschaft zu schaffen, um Rechtssicherheit und Klarheit für die Branche zu gewährleisten.
Im Anschluss an das Panel hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die erworbenen Inputs bei Kaffee und Frühstück zu diskutieren.