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Für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm besteht eine Kennzeichnungspflicht. Damit man Drohnen nutzen darf

Deutschland: 49 Prozent würden sich Einkäufe von Drohnen liefern lassen

Laut Bitkom-Umfrage zeigen die Deutschen großes Interesse an der Nutzung von Drohnen. Dabei sind neben Zustellungen besonders Video- und Fotoaufnahmen durch Drohnen beliebt.

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Für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm besteht eine Kennzeichnungspflicht. Damit man Drohnen nutzen darf, die mehr als zwei Kilogramm wiegen muss man einen Kenntnisnachweis vorlegen.
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Da der potenzielle Einsatz von Drohnen besonders vielfältig ist hat der Digialverband Bitkom 1.004 Deutsche befragt, wann sie Drohnen einsetzen würden. Aus der Umfrage ist hervorgegangen, dass 57 Prozent der Befragten Medikamente von Drohnen an entlegene Orte auf dem Land oder auch auf Inseln liefern lassen würden. 49 Prozent der Deutschen könnten es sich vorstellen Drohnen zu nutzen, um Einkäufe nach Hause liefern zu lassen.


„Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen“, so Bernhard Rohleder, Geschäftsführer Bitkom.

Landschaftsaufnahmen durch Drohnen sind besonders beliebt

48 Prozent der Befragten würden Drohnen gerne für Fotografie und Videoaufnahmen von Landschaften und der Natur nutzen und 24 Prozent würden gerne die Nachbarschaft mit der Hilfe von Drohnen erkunden. 27 Prozent würde diese gerne als Spielzeug nutzen. Jeder Fünfte möchte mit Drohnen sportliche Rennen fliegen.
„Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen. Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt“, ermahnt Rohleder.

Denn bei der Nutzung von Drohnen sind einige Regeln zu beachten. Für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm besteht eine Kennzeichnungspflicht. Diese ist notwendig um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Damit man Drohnen nutzen darf, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, muss man einen Kenntnisnachweis vorlegen. Alle weiteren Regeln können in der Drohnenverordnung des deutschen Bundesverkehrsministeriums nachgelesen werden.

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