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Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem Sicherheitspaket der türkis-blauen Regierung eingeführt

Ab 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein

Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Registrierungspflicht bereits seit dem 1. Jänner 2019. Bis Ende August können Nutzer ihre vor 2019 gekauften SIM-Karten registrieren lassen.

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Jene Wertkartenhandys, die mit 1. September nicht registriert sind, können nicht mehr aufgeladen werden. Wie Standard.at berichtet, wird es hier laut Angabe des zuständigen Infrastrukturministeriums keine Amnestie geben. Derzeit haben einige hunderttausend Nutzer ihre SIM-Karten noch nicht registrieren lassen. Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem Sicherheitspaket der türkis-blauen Regierung eingeführt, um gegen Terror und Kriminalität vorzugehen. Datenschützer kritisieren diese Maßnahme hingegen als nicht verhältnismäßig, da Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden.


Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Regierungspflicht bereits seit dem 1. Jänner 2019. Bis Ende August können Nutzer ihre vor 2019 gekaufte SIM-Karten registrieren lassen. Mobilfunker müssen dafür den Namen, den akademischen Grad und das Geburtsdatum erfassen, sonst drohen ihnen Strafen bis zu 37.000 Euro. Für die Erfassung der Daten dürfen Mobilfunkanbieter ein Entgelt verlangen, die Registrierung erfolgt im Shop des Betreibers oder bei Vertriebspartnern, wie Lebensmittel-Händler oder Postfilialen. Auch Minderjährige können sich eigenständig registrieren.

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