Gemäß einer Entscheidung der Medienbehörde KommAustria vom 15. Februar 2023, darf der ORF künftig sein Online-Angebot „oe3.ORF.at“ durch das audiovisuelle Angebot „Ö3-Live/Visual“ ergänzen. Dabei soll im Livestream des Hörfunkprogramms Ö3 der Musikanteil des Programms durch Musikvideos und der Wortanteil durch einen Videostream begleitet werden, der den NutzerInnen über mehrere Kamerapositionen den Blick ins Sendestudio ermöglicht.
Im Rahmen eines Auftragsvorprüfungsverfahrens, in das der Public Value-Beirat und die Bundeswettbewerbsbehörde einbezogen waren, stellte die Behörde fest, dass das neue Angebot einen Beitrag zur gesetzlich geforderten Erfüllung der sozialen, demokratischen und kulturellen Bedürfnisse der österreichischen Bevölkerung und zur wirksamen Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags leiste. Da das Radioprogramm Ö3 und dessen Musikanteil unzweifelhaft Teil des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags sind, sei es für die Erbringung dieses Auftrages positiv zu bewerten, wenn Weiterentwicklungen, die insbesondere den Veränderungen der Mediennutzung und den Möglichkeiten der Medientechnologie geschuldet sind, das bestehende Angebot attraktiver gestalten, den Übertragungsweg stärken und für weitere Zielgruppen attraktiv machen.
Nach Ansicht der KommAustria sind von dem neuen Angebot auch keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation und Angebotsvielfalt zu befürchten. „Ö3-Live/Visual“ werde nicht zusätzlich werblich vermarktet und reihe sich auf einem Nischenmarkt in ein Angebot von zehn frei empfangbaren Musik-Fernsehprogrammen ein. Es sei nicht zu erwarten, dass SeherInnen der bestehenden Angebote in großer Zahl zum neuen Online-Angebot des ORF abwandern werden. Bei recht niedrigen Lizenzkosten für die Nutzung von Musikvideos, hätten zudem grundsätzlich alle Marktteilnehmer ähnliche Möglichkeiten, ein derartiges Angebot bereitzustellen.













