
NORTHCOTE.RECHT/Illibauer/Marktplatz1/HHLE Rechtsanwälte
Der dritte Tag der Live-Online-Veranstaltung KMU GO DIGITAL drehte sich um rechtliche Grundlagen, die KMU bei der Digitalisierung unterstützen. Alexandra Vetrovsky-Brychta, Geschäftsführerin Forum Verlag und Co-Veranstalterin KMU GO DIGITAL, eröffnete den dritten Tag. „Digitalisierung braucht Rahmenbedingungen – diese sind manchmal tückisch. Um Sie hier zu unterstützen dreht sich der dritte Tag der Live-Online-Konferenz um die rechtlichen Rahmenbedingungen”, leitete Vetrovsky-Brychta den dritten Veranstaltungstag ein.

Erwin Fuchs, Rechtsanwalt NORTHCOTE.RECHT, tauchte im Rahmen des ersten Live-Vortrages „Crowdworking und Homeoffice 2.0” in das hochaktuelle Thema Homeoffice ein. Die Teilnehmer erfuhren mehr über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber. Außerdem erfuhren die Teilnehmer, was Crowdworking ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es hier zu beachten gibt.

Ursula Illibauer, Referentin WKO, hielt den Vortrag „Datenschutz und Verbraucherrechte vs. Digitalisierung – ein Widerspruch oder Wettbewerbsvorteil für österreichische Unternehmen” und führte die Teilnehmer durch den Datenschutz- und Verbraucherrechts-Dschungel. Anschließend erhielten die Teilnehmer Tipps, wo KMU Hilfestellung bei Fragen zu Digitalisierung, Innovative Geschäftsmodelle, Datenschutz und Co erhalten.

Karim Patrick Bannour, Gründer und Geschäftsführer Viermalvier, erklärte in seinem Live-Vortrag „Social Media Marketing für KMU – Community Management & E‑Commerce via Social Media – Tipps aus der Praxis für rechtskonforme Nutzung”, warum KMU nicht auf die Nutzung von Social Media verzichten dürfen: „Social Media ist Mundpropaganda – nur online und dadurch mit einem unglaublich großem Reichweitepotenzial. Social Media unterstützt Sie dabei, Ihre Zielgruppen gezielt zu erreichen und zu aktivieren – Sie müssen nur auf sich aufmerksam machen und relevante Infos teilen.”

Isabell Lichtenstrasser, Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte HHLE Rechtsanwälte, präsentierte den Vortrag 2Die Grenzen im E‑Mail-Marketing: Was geht und was nicht erlaubt ist”. Anhand von Beispielen aus der Praxis erklärte Lichtenstrasser rechtliche Grundlagen sowie Rahmenbedingungen und zeigte rechtliche Grenzen auf.
Abschließend wies Co-Veranstalterin Vetrovsky-Brychta darauf hin, dass der vierte Tag – der Training Day – Teilnehmern mit VIP-Tickets vertiefende Trainings-Sessions bietet. VIP-Tickets können noch auf www.kmugodigital.com erworben werden.














