© Unsplash

Zalando klagt gegen die EU-Einstufung als „sehr große Online-Plattform”

Zalando hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" eingereicht. Die EU-Kommission habe das hybride Geschäftsmodell ignoriert.

Beitrag teilen:

Jetzt bei der Green Marketing Studie 2026 mitmachen und gewinnen

Jetzt bei der Green Marketing Studie 2026 mitmachen und gewinnen

Wie wirksam und glaubwürdig ist nachhaltige Kommunikation heute noch? Teilen Sie Ihre Einschätzung und helfen Sie uns, ein realistisches Bild für Österreich zu zeichnen. Als Dankeschön werden insgesamt fünf Conference Passes für die MARKETING X (13.–14. Oktober 2026 in Wien) verlost.

Zalando klagt gegen die EU-Einstufung als „sehr große Online-Plattform” und damit verbundene strengere Regeln für das Unternehmen. Man unterstütze das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen illegale Inhalte, teilte der Co-Vorstandsvorsitzende des Berliner Dax-Konzerns, Robert Gentz, mit. „Die Europäische Kommission hat jedoch unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und unser hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht anerkannt.” Zalando habe daher beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung eingereicht.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Betroffen davon sind Online-Marktplätze wie der von Amazon, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie YouTube und Suchmaschinen wie Google. Dabei müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.

Hybrides Geschäftsmodell

In Bezug auf Zalando habe die EU-Kommission aber das hybride Geschäftsmodell ignoriert: Zalando verkaufe auch eigene Artikel, sagte Gentz. Der DSA gelte aber nicht für Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht hätten mitgezählt werden dürfen.

Außerdem sähen die Kundinnen und Kunden auf der Website nur Inhalte, die von Zalando produziert oder geprüft würden. Daher gehöre Zalando nicht in die Kategorie der „sehr großen Online-Plattformen”. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.

Beitrag teilen: