Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gewährt Unternehmen einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung der 2‑Faktor-Authentifizierung (2FA) bei Online-Zahlungen. Diese Möglichkeit wurde von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) eingeräumt. Ursprünglich hätte die 2FA laut EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bis 14. September in allen Online-Shops implementiert werden müssen.
Bei der 2‑Faktor-Authentifizierung müssen sich Kunden bei einem Zahlvorgang über das Internet zumindest doppelt identifizieren, also beispielsweise mittels Passwort und SMS-TAN. Diese Vorgehensweise soll mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr garantieren. Da die Umsetzungsfrist bis Mitte September 2019 für viele Handelsunternehmen zu kurz angesetzt wurde, räumt die EBA den nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, einen temporären Aufschub zu gewähren.
„Die EU versucht mit der 2‑Faktor-Authentifizierung, einen vernünftigen Kompromiss zwischen der Bequemlichkeit und Sicherheit im eCommerce vorzugeben. Viele Online-Händler befürchten infolge der höheren Komplexität und geringeren Nutzerfreundlichkeit beim Bezahlen jedoch einen Anstieg der Kaufabbrüche”, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. „Wir weisen bereits seit Monaten auf die zu kurze Umsetzungsfrist hin und haben durch Gespräche mit Stakeholdern erfreulicherweise einen Aufschub erwirken können. Nun zählt die Planbarkeit. Wir hoffen daher auf eine zeitnahe Veröffentlichung des genauen Aufschubdatums durch die FMA.”
Nach der Fristverlängerung für die Umsetzung der technischen Vorgaben bei Händlern, gilt es laut Handelsverband nun die Konsumenten ausreichend über die 2‑Faktor-Authentifizierung zu informieren.













