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Mangelnde Barrierefreiheit: 95 Prozent der österreichischen Websites mit zahlreichen Fehlfunktionen

Sechs Monate Barrierefreiheitsgesetz: Die Analyse zeigt dringenden Handlungsbedarf auf Websites heimischer Unternehmen. Bis zu 80.000 Euro Strafe: Behörde versendet vermehrt Mahnschreiben.

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Rund sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zeigt eine aktuelle Analyse, dass die meisten österreichischen Websites immer noch gravierende digitale Barrieren aufweisen. Dadurch können viele Menschen nicht online einkaufen, buchen oder auf wichtige Services zugreifen. 

„Das Ergebnis ist erschreckend: 95 Prozent der untersuchten Websites quer durch unterschiedliche Branchen erfüllen die rechtlichen Vorgaben nicht und schließen die Österreicher:innen vom Online-Leben aus“, erläutert Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer von AccessiWay, dem führenden europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, der die Analyse durchgeführt hat. Wie relevant das im täglichen Leben ist, zeigen repräsentative Umfrageergebnisse, aus denen hervorgeht, dass 46 Prozent der Österreicher:innen Online-Käufe oder ‑Suchen aufgrund digitaler Barrieren abbrechen.

Häufigste Barriere: 90 Prozent der Websites am Smartphone schwer bedienbar

AccessiWay überprüfte im Rahmen der Analyse 100 Websites in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien auf acht zentrale Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die die Grundlage für das Barrierefreiheitsgesetz sind. Die Stichprobe umfasst führende Websites aus den Bereichen Einzelhandel, Freizeit, Reisen, Mode und Finanzen. Diese bieten wichtige Produkte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs an, auf die Millionen von Verbraucher:innen angewiesen sind. Die Ergebnisse legen nahe, dass in Österreich und Europa eine grundlegende digitale Inklusion nicht gewährleistet ist.

Die untersuchten österreichischen Websites weisen im Durchschnitt 2,7 Barrieren auf. So passen sich 90 Prozent der Seiten schlecht an andere Formate an: Sie sind auf Mobilgeräten schwer bedienbar oder versagen beim Hineinzoomen. 60 Prozent lassen sich nicht per Tastatur steuern. Das bedeutet, dass Menüs und interaktive Elemente ohne Maus nicht erreichbar sind. Auf der Hälfte der Websites überlappen Inhalte oder verschwinden ganz, wenn die Textgröße geändert wird. 

„Das ist jedoch nur die Spitze des Eisberges, denn wir haben die Websites in unserer Analyse nur auf acht der insgesamt 78 WCAG-Kriterien getestet. Eine Untersuchung aller 78 Kriterien würde wohl noch deutlich mehr bestehende Barrieren aufzeigen“, sagt Mayer.

Drohender Ausschluss von digitalen Services: Barrierefreiheit als absolute Notwendigkeit

Da Europa rasch auf einen vorrangig digitalen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Identitätsüberprüfung, Banking und öffentlichen Dienstleistungen zusteuert, bergen digitale Barrieren die Gefahr, dass Menschen von im Alltag wichtigen Services ausgeschlossen werden. 

„Knapp die Hälfte der Österreicher:innen bricht wegen digitaler Barrieren Online-Vorgänge ab. Da sich immer mehr Bereiche des Lebens ins Internet verlagern, ist Barrierefreiheit kein technisches Nice-to-have, sondern eine absolute Notwendigkeit. Damit alle an der digitalen Welt teilhaben können, müssen Websites und Apps entwickelt werden, die für alle funktionieren“, so Mayer.

Rechtliche Konsequenzen: Bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe

Für Unternehmen sind zudem zwei weitere Aspekte relevant: Wer das BaFG nicht einhält, riskiert nicht nur Umsatzeinbußen durch entgangene Käufe und Buchungen, sondern auch hohe Geldstrafen: Bis zu 80.000 Euro kann die Verwaltungsstrafe betragen, wenn digitale Angebote für Verbraucher:innen nicht barrierefrei sind. 

„Neben Klagen von Konsument:innen erhalten immer mehr Unternehmen bereits Mahnschreiben von der zuständigen Behörde. Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein, deren Websites noch nicht barrierefrei sind“, warnt Paul Anton Mayer.

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