Der Deutsche Digital Award prämiert exzellente digitale Kreativität und bildet mit angepassten Kategorien und zwei neuen Unterkategorien die aktuellen Entwicklungen der Branche ab.
Neue Unterkategorien: Online Film und Social Short Video
Video-Content hat sich in den letzten Jahren zu einer der wirkungsvollsten Formen der digitalen Kommunikation entwickelt. Der innovative Einsatz verlangt nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein Gespür für Erzählkraft und Plattform-Dynamiken. Mit den Unterkategorien Online Film und Social Short Video greift der DDA die wachsende Bedeutung von Bewegtbild in all seinen Facetten für die digitale Kommunikation auf.
„Videos verbinden Marken mit Menschen auf einer emotionalen Ebene, schaffen Erlebnisse und bleiben im Gedächtnis – und das über alle digitalen Plattformen hinweg. Gleichzeitig ermöglichen sie die kreative Nutzung neuester Technologien wie KI-basierter Animationen oder immersiver Formate“, erklärt Anke Herbener, Vize-Präsidentin des BVDW. „Der Deutsche Digital Award inspiriert die gesamte Branche, indem er Cases auszeichnet, die komplett neue Maßstäbe für digitale Kreativität und Lösungen setzen.“
Der DDA wird in acht Oberkategorien verliehen: Digital Advertising Formats, Digital Campaigns, Social Media, Digital Audio & Podcast, Digital Products & Platforms, Digital Commerce, Digital Transformation und Digital for Good.
Neben den zwei neuen erhielten einige der insgesamt 35 Unterkategorien einen Re-Fresh. Sie hat der DDA-Beirat aufgrund neuer technologischer Entwicklungen angepasst. So gibt es neue Bewertungskriterien für die Unterkategorien Retail Media Solutions, Content Platforms, Design / UX und Audio Innovation.
Einreichungsphase läuft bis 10. März
Die Einreichungsphase für den DDA startet am Montag, den 3. Dezember, und geht bis einschließlich 10. März. Einreichungen bis zum 31. Dezember sind in der Early-Bird-Phase für nur 349 Euro (netto) möglich. Die Awardshow findet im Mai 2025 in Berlin statt.