Da aufgrund der von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ein Großteil des stationären Handels geschlossen hat, kaufen Herr und Frau Österreicher vermehrt online ein. Diese Entwicklung ruft allerdings auch Cyberkriminelle hervor, die aus den vermehrten Internet-Aktivitäten ebenso wie aus der Verunsicherung der Bevölkerung Kapital schlagen wollen: Fake-Shops für Prophylaxe-Artikel haben Hochkonjunktur, gefälschte E‑Mails zielen auf Datendiebstahl ab oder schleusen Schadsoftware ein und Trickbetrüger versuchen, Geld für angeblich benötigte Medikamente abzuzocken.
„Cyberkriminelle finden immer neue Wege für ihre Machenschaften. Sie haben keinerlei Skrupel, die Sorgen um den Coronavirus auszunützen“, warnt Rudolf Anschober, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. „Ich appelliere daher an alle Österreicherinnen und Österreicher, bei E‑Mails und Online-Shopping noch wachsamer als sonst zu sein. Der Internet Ombudsmann und die Watchlist Internet bieten hier wertvolle Unterstützung und einen hilfreichen Leitfaden.“
Fake-Shops: das Geschäft mit der Angst
Betreiber von Fake-Shops – also Websites, die lediglich vorgeben, etwas zu verkaufen – springen auf das Thema auf. Sie locken Konsumenten beispielsweise mit aktuell besonders gefragten medizinischen Produkten zum Schutz vor dem Coronavirus, wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel oder Schutzkleidung. Wer solche Artikel online kaufen will, sollte sich genau ansehen, welchem Anbieter er sein Geld zukommen lässt. Generell gilt für das Erkennen von Fake-Shops: Wer bei einem unbekannten Online-Shop einkaufen möchte, sollte zuerst im Internet nach Erfahrungen zu diesem Shop suchen. Oft findet man bei unseriösen Angeboten bereits Warnungen anderer Verbraucher. Werden noch keine relevanten Suchergebnisse angezeigt, kann das ebenfalls auf einen unseriösen Shop hindeuten, da diese oft nur kurze Zeit online sind. Skeptisch sollte man zudem auch dann werden, wenn es keine Angaben zu den Zahlungsbedingungen gibt oder das Impressum fehlt. Werden auf der Startseite zahlreiche Zahlungsmöglichkeiten angepriesen, und am Ende bleibt nur die Zahlung durch Vorabüberweisung übrig, deutet das auf Betrug hin.
Zudem bietet Watchlist Internet eine Liste betrügerischer Online-Shops.
Umgekehrt lassen sich seriöse und regelmäßig überprüfte Angebote durch Gütezeichen erkennen. In Österreich werden sie durch das Österreichische E‑Commerce-Gütezeichen und durch Trustmark Austria zertifiziert.
Warnung vor gefährlichen E‑Mails
Dass Online-Shopping im Moment den Einkaufsbummel ersetzen kann, ist möglich, weil die gängigen Paketdienstleister weiterhin ihren Dienst verrichten. Diesen Umstand nützen Kriminelle aus, indem sie in deren Namen gefälschte E‑Mails versenden, die „aufgrund von CoViD-19-Vorsichtsmaßnahmen“ Probleme bei der Zustellung von Paketen vorgeben. Wer seine Bestellung erhalten möchte, soll auf einer Internetseite persönliche Daten eingeben. Hier handelt es sich jedoch um Datendiebstahl.
In einer anderen Variante versenden die Kriminellen E‑Mails, in denen die Informationen zum Paketempfang in einer Datei im Anhang zu finden sein sollen. Wer diese Datei öffnet, installiert jedoch Schadsoftware auf seinem Computer oder Smartphone. Auch Mobilfunkanbieter sind von solchen Phishing-E-Mails betroffen. Betrüger nützen die Tatsache aus, dass viele Menschen jetzt zu Hause sind und vermehrt das Internet verwenden. In gefälschten E‑Mails behaupten die Cyberkriminellen, dass es aufgrund des Coronavirus kostenlos verbesserte Angebote gibt. Um diese nutzen zu können, sollen auch hier persönliche Daten eingegeben oder Software installiert werden. Es handelt sich hier wiederum um Datendiebstahl beziehuhngsweise Schadsoftware. Phishing-E-Mails lassen sich oft schon durch einen Blick auf die Absenderadresse entlarven: Passt die Adresse nicht zum Absender, ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um Betrug handelt. Gleiches gilt für Links in E‑Mails. Watchlist Internet aktualisiert online Infos und Tipps zu aktuellen Betrugsfallen.
Lieferzeitpunkt prüfen
Angesichts des Online-Shopping-Booms wenig überraschend, ist generell zu beobachten, dass sich die Lieferzeiten verlängern. Man sollte daher immer prüfen, welche Zeiten von Shops angeben werden und nicht auf frühere Lieferzeiten vertrauen. Grundsätzlich ist es Vereinbarungssache, bis wann eine Ware geliefert werden muss. Das Unternehmen muss über den Zeitraum informieren, innerhalb dessen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird. Sofern es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt, hat der Anbieter die Ware ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen oder beim Verbraucher abzuliefern.
Risiken bei Abstellgenehmigungen beachten
Einen Mindestabstand zu anderen Menschen zu halten, ist derzeit das Gebot der Stunde. Das betrifft in Zusammenhang mit Online-Shopping vor allem die Paketübergabe: auch hier sollte zum Schutz aller Beteiligten Distanz gehalten werden. Zu beachten ist, dass bei der Paketzustellung das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware erst dann auf den Käufer übergeht, wenn diese an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten Dritten übergeben wird. Anders liegt der Fall bei einer Abstellgenehmigung: dann geht das Risiko für Verlust und Beschädigung bereits mit dem Abstellen an den Käufer oder die von ihm angegebene Stelle über.
Stornobedingungen bei Reisebuchungen prüfen
Beim Internet Ombudsmann haben zudem die Anfragen rund um Reisebuchungen zugenommen. Meist geht es um die Frage, ob eine Buchung aufgrund der Coronavirus-Pandemie kostenlos storniert werden kann. Ob eine solche Stornierungsmöglichkeit besteht, ist von einer Reihe von Faktoren abhängig: Wann, wohin und für welchen Zeitraum wurde die Reise gebucht, handelt es sich um eine Pauschal- oder Individualreise und weitere Faktoren. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Konsumenten auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums. Der VKI hat außerdem eine Hotline für reiserechtliche Fragen eingerichtet.