Gmail Smartphone
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DMA-Urteil in Deutschland: Google darf Gmail auf Android nicht bevorzugen

Das Landgericht Mainz untersagt Google, bei der Einrichtung von Android-Geräten Gmail zu bevorzugen. Die Entscheidung stützt sich auf den Digital Markets Act (DMA).

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Der US-Technologiekonzern Google darf laut einem Urteil des Landgerichts Mainz seinen E‑Mail-Dienst Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones nicht länger bevorzugen. Nutzerinnen und Nutzer müssen demnach beim Erstellen eines Google-Kontos auch E‑Mail-Adressen anderer Anbieter gleichberechtigt verwenden können – etwa von GMX oder Web.de.

Das Verfahren geht auf eine Klage von 1&1 Mail & Media zurück, der Muttergesellschaft der deutschen E‑Mail-Dienste GMX und Web.de. Die Klägerin bezog sich auf das im März 2024 in Kraft getretene Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das großen Plattformbetreibern wie Google, Apple oder Meta strengere Regeln auferlegt. Ziel ist es, marktbeherrschende Positionen aufzubrechen und einen faireren Wettbewerb im digitalen Raum zu ermöglichen.

Gericht rügt automatische Gmail-Zuteilung

Im Verlauf des Verfahrens hatte Google bereits Änderungen vorgenommen. So ist es seit Mai 2025 möglich, bei der Kontoerstellung auch eine Mobilfunknummer zu verwenden. Dabei wurde jedoch automatisch eine Gmail-Adresse im Hintergrund erzeugt – ein Umstand, den das Gericht kritisierte. Diese Adresse dürfe weder sichtbar noch nutzbar sein, wenn sich die Nutzenden explizit für einen anderen Kommunikationsweg entscheiden, so die Richterinnen und Richter.

Teilerfolg für 1&1 – Rechtsstreit geht weiter

Die Mainzer Richter untersagten auch, dass Gmail bei anderen Google-Diensten wie dem App-Store Google Play, dem Videodienst YouTube oder dem Browser Chrome bevorzugt behandelt wird. Dies verstoße gegen die Verpflichtung zur Gleichbehandlung, wie sie der DMA für sogenannte Gatekeeper-Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Apple vorsieht.

Zentraler Bestandteil des DMA ist die Pflicht für diese Gatekeeper, konkurrierende Dienste nicht zu benachteiligen und interoperable Schnittstellen zu ermöglichen. Das Urteil in Mainz ist eine der ersten gerichtlichen Umsetzungen dieses Regelwerks in einem Mitgliedstaat – mit potenzieller Signalwirkung über Deutschland hinaus.

Gleichzeitig wies das Gericht allerdings mehrere Punkte der Klage ab. Deshalb muss 1&1 rund drei Viertel der Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Google hat bereits Berufung eingelegt.

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