Die AGENDA2050 unterstützt die Anliegen der Europäischen Sozialdemokraten, die in einem offenen Brief an Kommissarin Henna Virkkunnen dargelegt wurden. Nachdem erste Hinweise auf mögliche Änderungen an der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie am AI Act öffentlich wurden, wächst die Sorge, dass zentrale Grundrechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern beeinträchtigt werden könnten. Auch die ePrivacy-Richtlinie soll von den Anpassungen betroffen sein. Laut dem Schreiben der Fraktion könnten einige der diskutierten Deregulierungen im Widerspruch zur EU-Grundrechtecharta stehen.
„Die über viele Jahre entwickelten hohen Rechtsstandards der Europäischen Union bilden das Fundament für den europäischen Medien- und Werbemarkt und schaffen faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb mit globalen Plattformen. Zu stark in bestehende Gesetze einzugreifen – insbesondere aufgrund externer Forderungen – könnte die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU schwächen. Medienunternehmen und Vermarkter haben in herausfordernden Zeiten erhebliche Investitionen getätigt, um rechtskonform zu arbeiten und die Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen. Eingriffe in diese Strukturen würden die europäische Medien- und Werbelandschaft zusätzlich belasten“, erklärt Eugen Schmidt (AboutMedia), Präsident der AGENDA2050.
Besonders kritisch werden mögliche Änderungen an der Definition personenbezogener Daten sowie eine geringere Absicherung sensibler Daten bewertet. Dies könnte die Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung erheblich erschweren. Eine Absenkung des Schutzniveaus persönlicher Daten würde neue Risiken eröffnen – etwa durch eine breitere Auslegung des „berechtigten Interesses“ bei der Nutzung für KI-Training oder Profiling.
Auch eine mögliche Abschwächung der ePrivacy-Richtlinie birgt Risiken. Sie könnte zu einer deutlichen Ausweitung von Handlungsspielräumen für AdTech-Anbieter führen, während Nutzerinnen und Nutzer an Kontrolle über ihre Daten verlieren. Europäische Medienhäuser und Vermarkter haben in den vergangenen Jahren beträchtliche Mittel in die Entwicklung von cookiefreien Targeting-Lösungen investiert – Initiativen, die durch neue Ausnahmen oder Lockerungen an Wirkung verlieren könnten.
Omnibus darf nicht in die falsche Richtung abbiegen
Während der AI Act vor wenigen Monaten noch als weltweit erstes umfassendes Regulierungswerk für Künstliche Intelligenz gefeiert wurde, stehen auch hier mögliche Anpassungen im Raum. So soll es Anbietern von KI-Systemen mit geringem Risiko erleichtert werden, ihre Produkte ohne vorherige Registrierung in EU-Datenbanken auf den Markt zu bringen. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine potenzielle Schwächung der Aufsicht über eine Technologie, die beispielsweise zur Erstellung und Verbreitung von Desinformation genutzt werden kann.
Auch der Data Act und der Data Governance Act könnten von Änderungen betroffen sein, was die Einhaltung dieser komplexen Regelwerke weiter erschweren würde.
„Bestehende Rechte sollten umgesetzt und nicht abgeschwächt werden. Eine vorschnelle Anpassung würde die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union auf internationaler Ebene beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition schwächen. Zudem stünde die ohnehin stark belastete Medien- und Werbebranche vor zusätzlichen Herausforderungen. Absehbar wären ein Rückgang verlässlicher journalistischer Angebote und eine verstärkte Abwanderung von Werbebudgets zu großen internationalen Plattformen – mit negativen Folgen für Gesellschaft, Demokratie, Medienvielfalt und Wirtschaft“, betont Schmidt abschließend.












