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Reform: Europäische Kommission plant Zölle auf Waren von geringem Wert und Datendrehkreuz

Am Mittwoch will die Europäische eine Zollreform präsentieren, die eine europäische Zollbehörde, ein Datendrehkreuz sowie den Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro bei Importen aus Drittstaaten vorsieht.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung plant die Europäische Kommission künftig auch Zölle auf Waren von geringem Wert aus Drittstaaten zu erheben. Bislang konnten Waren bis zu einer Grenze von 150 Euro zollfrei eingeführt werden, Konsumentinnen und Konsumenten zahlten innerhalb des Binnenmarkts bisher nur eine Einfuhrumsatzsteuer. Durch die neuen Regeln fließen künftig zusätzliche Einnahmen von 750 Millionen Euro pro Jahr direkt ins EU-Budget. Dem Bericht zufolge will die Kommission die Änderungen am Mittwoch präsentieren.

Aktuell wenden die nationalen Zollbehörden einheitliche Tarife auf Importe aus Drittstaaten an, über illegale Importe sind bislang aber nicht alle Behörden gleich gut informiert. Die Reform sieht deshalb auch eine europaweite Zollbehörde sowie ein Datendrehkreuz vor. So soll der Informationsfluss zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert werden und die IT-Systeme der einzelnen Mitgliedsstaaten durch ein zentrales System ersetzt werden. Ziel ist die Erleichterung von Zollverfahren sowie ein unionsweiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit. 

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