Von Anfang Dezember 2020 bis Ende Jänner 2021 wurden von der Regulierungsbehörde 33 neue Beschwerden über die Zustellung durch DPD Austria registriert, bei denen es jeweils vor allem um nicht-erfolgte Zustellversuche von Paketen ging. Auch von anderen Konsumentenberatungsstellen in Österreich wurde eine Häufung bei Beschwerden über DPD Austria berichtet. Wie berichtet wurde, gab es oftmals keine Zustellversuche, sondern man wurde lediglich über eine Hinterlegung im Paketshop informiert. Da sich auch aufgrund der Corona-Ausgangsbeschränkungen viele Empfänger nachweislich zu Hause befanden, wurde die Praxis von DPD Austria evident.
Das Postmarktgesetz sieht für alle Postdiensteanbieter vor, dass bei Paketen zumindest ein persönlicher Zustellversuch erfolgen muss und nur bei Nicht-Antreffen des Empfängers eine Hinterlegung im Paketshop erfolgen darf. Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht-erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handeln dürfte. Die Post-Control-Kommission leitet daher ein Aufsichtsverfahren gegen DPD Austria ein, um die gesetzeskonforme Paketzustellung für alle sicherzustellen.