Man kann gar nicht so viel lästern, wie die Entwürfe zum neuen ORF-Gesetz und der geplanten Digitalnovelle an Schwachstellen und Widersinnigkeiten enthalten. Das Spektrum reicht von den unzähligen Kann- und Soll-Bestimmungen über ein gesetzlich verordnetes Sperrkonto für ORF-Einnahmen bis hin zur Offenlegung der ORF-Gehälter ab einer bestimmten Leistungsebene, die damit auch klar auf Namen bezogen werden kann.
All das sei hier nur kurz angesprochen und nicht weiter thematisiert. Auch die juristische Bewertung dieses Gesetzesentwurfes überlassen wir gerne Berufeneren. Ein paar inhaltliche Anmerkungen scheinen dennoch angebracht.
Um mit dem Positiven zu beginnen: Endlich fällt die ohnedies schon bisher völlig unnötige und unverständliche Sieben-Tage-Beschränkung für das Angebot der ORF TVthek. Damit hat es sich dann aber auch schon. Denn nun ist die Abrufdauer nach Inhalten gestaffelt. Warum Serien und Filme bis zu einem halben Jahr abrufbar sein dürfen, während Nachrichten, politische Informationen und Sportberichte nur maximal 30 Tage lang verfügbar sein sollen, ist ebenso wenig verständlich wie die bisherige Sieben-Tage-Grenze.
Damit wären wir dann auch bei der „mutwilligen Beschneidung” von orf.at, wie es Alexandra Föderl-Schmid bei der von der APA organisierten Diskussion „Medien. Macht. Meinungsvielfalt“ im Parlament formulierte. Die Begrenzung auf 350 Meldungen pro Woche für das Online-Angebot des ORF ist zwar kein direkter, aber dennoch nichts anderes als ein redaktioneller Eingriff. Dies gilt insbesondere bei aktuellen Kriegen, internationalen Krisen oder anderen Ereignissen von umfassender Trageweite.
Zudem darf das Online-Angebot des ORF keines sein, das „mit dem Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen oder Monatszeitschriften vergleichbar” ist. Schwierig, wenn sich die Genannten alle im selben Geschäftsfeld bewegen und die Grundlage dieses Geschäfts Nachrichten und Informationen sind.
Eine derartige Informationseinschränkung per Gesetz stellt aber auch ganz simpel einen Widerspruch zur ebenso gesetzlich fixierten Informationspflicht und auch den Bildungsauftrag des ORF dar.
Die Digitalnovelle verdient diesen Titel schlicht und einfach nicht. Denn sie ignoriert die gesamte Digitalbranche dieses Landes. Bestenfalls werden in deren Zusammenhang noch die Digitalangebote der Verlagshäuser sowie jene der privaten, elektronischen ORF-Konkurrenz bedacht. Der Digitalmarkt in diesem Land ist ein völlig anderer, vor allem aber vielfältigerer als allfällige Web- und Plattform-Angebote von Fernseh- und Radiosendern oder Verlagshäusern.
Das neue ORF-Gesetz und die Digitalnovelle sind nichts anderes als Stückwerk. Darin sind neue Einschränkungen mit vermeintlichen Freiheiten getarnt. Es fehlt das große Ganze. Ein Mediengesetz, das die Überschrift Medienpolitik auch verdient.
Die Verlierer und Verliererinnen dieses Gesetzes sind die UserInnen, die MedienkonsumentInnen, während es auf der anderen Seite keine GewinnerInnen gibt. Denn dieses Gesetz wird den Zeitungshäusern und deren Online-Angeboten keine(n) einzige(n) LeserIn mehr bescheren, aber auch nicht eine(n) einzige(n) kosten. LeserInnen und UserInnen orientieren sich an inhaltlichen Angeboten und nicht an gesetzlichen Vorgaben.
Dieses ORF-Gesetz ist alles andere als ein großer Wurf und wieder einmal mit Verboten und Einschränkungen durchzogen. Verbieten und Verhindern erweisen sich immer mehr als die großen und beständigsten Konstanten der österreichischen Medienpolitik. Nur ist das keine Medienpolitik, sondern genau das, was die beiden Wörter besagen: verbieten und verhindern. Härter formuliert: Zensur.












