95 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher nutzen die Angebote des ORF. 75 Prozent finden es wichtig, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich gibt.
„Für den ORF ist dieses große Vertrauen seines Publikums Auftrag, als Rundfunk der Gesellschaft noch digitaler, effizienter und österreichischer zu werden“, betonte ORF-Generaldirektor Mag. Roland Weißmann im Rahmen des „Near Future Summit“ in Zürs am Montag, dem 13. März 2023: „Die geplante Haushaltsabgabe und Digitalnovelle stellen die nachhaltige Finanzierung und Zukunftsfähigkeit des ORF sicher, dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass der ORF seinen Spar- und Restrukturierungskurs auch in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen muss.“
Die Kernergebnisse im Detail
- 95 Prozent der Befragten nutzen ein oder mehrere Angebote des ORF zumindest selten.
- 75 Prozent der ÖsterreicherInnen ab 16 finden es wichtig, dass es in Österreich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt.
- Die Diskussion um die Finanzierung des ORF haben 72 Prozent der Befragten mitverfolgt.
- Eine Mehrheit von 58 Prozent findet die Abschaffung der derzeitigen Rundfunkgebühren zugunsten einer Haushaltsabgabe sehr/eher gut.
- 65 Prozent der Befragten finden es sehr oder eher gut, dass durch die Abschaffung der Rundfunkgebühren zugunsten einer Haushaltsabgabe der Verwaltungsaufwand reduziert wird.
- 56 Prozent stimmen der Aussage voll und ganz bzw. eher zu, „eine Haushaltsabgabe sichert auch Sendungen und Inhalte ab, die von kommerziell ausgerichteten Anbietern nicht abgedeckt werden können“.
- In Bezug auf mögliche Änderungen im Online-Bereich finden knapp 3 von 4 Befragten (73 Prozent) eine Verlängerung der Abrufzeit in der ORF-TVthek über die sieben Tage hinaus sehr bzw. eher gut.
- Rund zwei Drittel finden das Anbieten von Inhalten online first („Der ORF kann Sendungen bereits vor einer Ausstrahlung im Fernsehen online zur Verfügung stellen.“) sehr/eher gut. 52 Prozent fänden es sehr bzw. eher gut, wenn „der ORF auch Sendungen und Videoinhalte produzieren darf, die ausschließlich online angesehen werden können“.