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noyb-Tool für schnelle und umfassende Facebook-Ablehnung ist ab sofort online

Anstatt Meta-NutzerInnen eine Ja-/Nein-Option zu geben, wie es die DSGVO vorsieht, behauptet Meta nun, ein "berechtigtes Interesse" am User-Tracking zu haben und ermöglicht "Opt out" nur mittels einem ziemlich komplizierten Online-Formular.

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Selbst wenn es rechtmäßig wäre, sich auf ein „berechtigtes Interesse” zu berufen, muss die Ausübung der DSGVO-Rechte einfach und leicht sein. Anstatt eine einfache Schaltfläche zum Ausstieg anzubieten, verlangt Meta von den NutzerInnen, ein verstecktes Formular auszufüllen. In diesem Formular müssen NutzerInnen darlegen, warum sie personalisierte Werbung ablehnen wollen. Die NutzerInnen müssen jeden Zweck angeben, für den Meta ein „berechtigtes Interesse” geltend macht, und dann erklären, warum Meta’s Einschätzung – die nicht öffentlich ist – in ihrem individuellen Fall falsch war. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass normale NutzerInnen in der Lage wären, diese Argumente richtig vorzubringen.

Max Schrems kommentiert: „Dieses Vorgehen von Facebook ist einfach nur lächerlich und peinlich. Man muss jeden einzelnen Punkt in den Datenschutzrichtlinien finden, mit dem man nicht einverstanden ist, und erklären, warum in jedem Punkt das berechtigte Interesses des Users das von Facebook übersteigt. Meta’s Einschätzung wird jedoch nicht veröffentlicht. Es ist nicht weit davon entfernt zu sagen, dass man sich nur jeden zweiten Montag von 8 bis 9 Uhr abmelden kann.”

Kostenlose und einfache noyb Alternative für ein umfassendes Opt-out

Während noyb rechtliche Schritte gegen die neue Rechtsgrundlage von Meta einreichen wird, hat noyb auch eine schnelle und einfache Möglichkeit geschaffen, der Datenverarbeitung zu widersprechen. noyb’s kostenlose Opt-out Tool ermöglicht NutzerInnen der Verarbeitung von Daten, die unter „berechtigtem Interesse” angeführt werden zu widersprechen und lehnt generell die Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung ab. Während dieses Tool NutzerInnen die Möglichkeit gibt, sich im Großen und Ganzen dagegen auszusprechen, müsste Meta argumentieren, warum das breite Opt-out zu weit geht. Damit geht die Notwendigkeit, rechtliche Details zu argumentieren, von NutzerInnen auf Meta über. Meta muss den Widerspruch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats bearbeiten.

Max Schrems dazu: „Unser Formular dreht den Spieß um: Meta muss argumentieren, warum sie ein übergeordnetes Interesse haben – nicht der User. Die User können nun der Datenverarbeitung widersprechen und Facebook muss diesen Widerspruch unverzüglich bearbeiten. Wir wollen es den Betroffenen so einfach wie möglich machen, ihre Grundrechte wahrzunehmen.”

Hintergrund: Wechsel von einer illegal Praxis zur nächsten

Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn ein Unternehmen mindestens eine der sechs Rechtsgrundlagen in Artikel 6 der DSGVO erfüllt. Die meisten dieser sechs Optionen sind für die Werbung irrelevant. Während fast alle Unternehmen von den NutzerInnen eine Einwilligung („Opt-in”) für die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung verlangen, haben Meta (Facebook und Instagram) versucht, diese Anforderung zu umgehen, indem sie die Einwilligung in den Vertrag verschoben haben, als die DSGVO im Jahr 2018 anwendbar wurde. noyb hat sofort eine Reihe von Beschwerden eingereicht und diese schließlich im Dezember 2022 vor dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) gewonnen. Meta hatte bis April Zeit, die Praxis zu beenden.

Während Meta ankündigte, dass sie dem Druck von noyb nachgeben würden, versuchen sie nun, die nächste rechtswidrige Option zu argumentieren: sie behaupten, dass ihr „berechtigtes Interesse” an der Verarbeitung von Nutzerdaten das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz der NutzerInnen überwiegen würde. Dieser Ansatz wurden von einigen anderen Unternehmen bereits versucht aber von den Behörden mehrfach abgelehnt.

Max Schrems abschließend: „Meta hangelt sich von einer rechtswidrigen Option zur nächsten. Grundsätzlich argumentiert Meta, dass ihr Interesse an der Gewinnmaximierung durch Profiling und Tracking die Grundrechte der Nutzer überwiegt. Mehrere Unternehmen haben diesen Ansatz bereits ausprobiert und wurden von den Behörden verwarnt.”

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