Die Geschäftsführerposition der Kärnten Werbung wurde gemäß Stellenbesetzungsgesetz von den Eigentümern, Kärntner Beteiligungsverwaltung (K‑BV), Wirtschaftskammer Kärnten und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten neu ausgeschrieben. Eine Hearing Kommission bestehend aus anerkannten TourismusexpertInnen und TouristikerInnen, EigentümervertreterInnen und einem Personalberater hat das Bewerbungs- und Auswahlverfahren abgestimmt und professionell durchgeführt. Aus der Kommission ging neben dem bisherigen Geschäftsführer, der seit 2010 tätig war, Mag. Klaus Ehrenbrandtner als Erstgereihter hervor. In der Generalversammlung der Kärnten Werbung wurde Ehrenbrandtner mehrheitlich für fünf Jahre zum neuen Geschäftsführer der Kärnten Werbung bestellt.
Der neue Geschäftsführer war 19 Jahre lang für die Österreich Werbung international im Einsatz, darunter als Marketingleiter für Deutschland, Marktmanager und Geschäftsführer für Großbritannien sowie für die arabischen Golfstaaten und als Regionalmanager für Asien. Zusätzlich ist er seit zwölf Jahren als Lektor für Internationales und Digitales Marketing an Hochschulen in Europa und Asien tätig. Der Manager, der auf mehrere akademische Abschlüsse sowie eine besondere Expertise im Bereich Tourismus‑, Standort- und Organisationsentwicklung verweisen kann, lehrt auch an der FH Kärnten und lebt seit vier Jahren mit seiner Frau und den zwei schulpflichtigen Kindern in Klagenfurt. Er ist seither als Berater der Trigon Entwicklungsberatung mit Schwerpunkt auf Tourismus‑, Standort- und Organisationsentwicklung tätig. Ehrenbrandtner hat eine Ausbildung in Tourismus-Management in Kleßheim, ein Medien- und Sprachenstudium in Graz sowie einen Diplomlehrgang für Organisationsentwicklung in Basel abgeschlossen.
Über seinen Zugang zur zukünftigen Aufgabe sagt Ehrenbrandtner: „Mir ist eine ganzheitliche Tourismusentwicklung wichtig, die einen sichtbaren Beitrag zur positiven Entwicklung des Lebensraumes in Kärnten beiträgt. Dabei müssen wir die Bedürfnisse von Gästen, Gastgebern, Arbeitskräften und Bewohnern gleichermaßen berücksichtigen.“