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Mag. Manuel Boka und Mag. Michael Röhsner, beide Rechtsanwälte der Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland

JETZT E‑Mail: Automatisierung und alles Rechtliche bei Newsletter- und E‑Mail-Marketing

Die beiden Workshops am Nachmittag des Training Day der JETZT E-Mail am 30. Jänner kamen von Larissa Thaler und Wolfgang Marterbauer (Dialogschmiede) sowie den beiden Rechtsanwälten Mag. Manuel Boka und Mag. Michael Röhsner (Eversheds Sutherland).

Der Nachmittag des Training Day der JETZT E‑Mail Fachkonferenz am 30. Jänner hielt zwei weitere spannende Workshops für das Publikum bereit. 

„Unlocking the Power of Automated E‑Mail Marketing – ein Cutting-Edge Workshop für Marketing, Werbung, und Automatisierungs-Enthusiasten”

Im Workshop von Larissa Thaler und Wolfgang Marterbauer (Agentur Dialogschmiede) drehte es sich grob gesprochen um Automatisierungen im E‑Mail-Marketing, denn „empathische Markenkommunikation startet mit Daten.” Von der Ausgangssituation bis hin zu der Zielsetzung gibt es einige Stolpersteine sowie Gefahren, die dem Erfolg eines Mailings im Weg stehen könnten. Thaler und Marterbauer erläuterten diese und veranschaulichten das Gesagte mit Anwendungsbeispielen. „Was ist die perfekte Customer Journey?” fragten sich die beiden; die Antwort: „Mit der Beantwortung der Fragen Wer, Was, Wann und Warum seid ihr auf dem richtigen Weg.” Bevor die KonferenzteilnehmerInnen selbst aktiv wurden, zeigten die beiden ExpertInnen noch ein anschauliches Best Practice-Beispiel, um das Gesagte zu untermauern.

„Alles was Recht ist! Was ist im E‑Mail-Marketing gerade noch und was gerade nicht mehr erlaubt?”

Mag. Manuel Boka und Mag. Michael Röhsner, beide Rechtsanwälte der Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland, gingen der Frage auf den Grund, was im E‑Mail-Marketing aus rechtlicher Perspektive erlaubt ist und was nicht. Alles beginnt mit der Frage: „Wen darf ich überhaupt anschreiben?”. Das bezieht sich übrigens nicht nur auf E‑Mail-Marketing, das gilt auch für WhatsApp, Messengers, SMS, LinkedIn Anschreiben etc. Und: „Das gilt für B2B- und B2C-Mailings gleichermaßen, auch wenn einige das Gegenteil behaupten. Bitte Vorsicht!” 

Die wichtigsten Tipps: „Daten richtig erheben: Denn wenn man hier Fehler macht, kann man diese später auch nicht mehr korrigieren. Ein weiterer Tipp: Rechtskonform verschicken, also nur an bestehende Kunden (von denen Sie die E‑Mail-Adresse bereits haben) bzw. mit Opt-In. Außerdem sollte richtig informiert werden (sprich: Informationspflichten einhalten). Und: Sorgen Sie für die vollständige Dokumentation.”

„Nicht alles, was ich kann, darf ich auch,” geben die beiden Rechtsanwälte den TeilnehmerInnen mit. Es folgte eine letzte Übung, um das eben Erlernte praktisch umzusetzen. 

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Elisa Krisper

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