Die Bundesregierung hat im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen eine außerordentliche Förderung für Medien beschlossen, erstmals kommt diese Förderung auch Digitalmedien zugute. Qualifiziert sind alle Medien mit einem Umsatz von mindestens 15.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Für die Einreichung müssen die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2019 einschließlich einer Auflistung der von natürlichen Personen gewährten Spenden durch Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders belegt werden. Die Auszahlung soll innerhalb von zwei Monaten erfolgen, sodass die Unterstützung in den traditionell umsatzschwachen Sommermonaten ankommt.
Das iab austria begrüßt die Maßnahmen als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung und hat bereits vor einiger Zeit eine Checkliste für die Einreichung erstellt. Markus Fallenböck, Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppe Public Affairs im iab, findet die Maßnahmen trotz positiver Wachstumsprognosen für Digitalwerbung wirtschaftlich sinnvoll. Die Interessensvertretung erwarte sich jedoch weitere Fördermittel für Publisher, da die aktuellen Umsatzgrenzen viele digitale Medienangebote ausschließe. Häufig sind diese in eigenen Gesellschaften innerhalb der Medienunternehmen gegliedert und fallen somit aktuell durch die Förderungsraster. Krisenbedingt verzeichnen viele Publisher erhöhten Traffic, der aufgrund zurückhaltender Werbeausgaben nicht gänzlich monetarisiert werden kann.
Die Sondermedienförderung kann noch bis 24. August 2020 über das Webportal der RTR mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur beantragt werden. Der gesamte Gesetzestext ist auf der Webseite des Rechtsinformationssystems des Bundes zu finden.