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Townsend Feehan

„Die ePrivacy-Verordnung tritt frühestens 2022 in Kraft“

Townsend Feehan ist CEO des Interactive Advertising Bureau (IAB) Europe. Im Interview spricht Feehan über die EU-DSGVO und die zu erwartenden Auswirkungen der ePrivacy-Verordnung.
„Die ePrivacy-Verordnung tritt frühestens 2022 in Kraft“
Townsend Feehan, CEO IAB Europe: „Es ist schwer zu sagen was sich im Speziellen für Werbetreibende und Unternehmen ändern wird, da es letztendlich auf die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen ankommt. Eine mögliche Version der ePrivacy-Verordnung wäre, dass Medien die rechtliche Grundlage gegen die Ausspielung datenbasierter Werbung nur dann umgehen können, wenn sie eine kostenpflichtige Alternative ihrer Inhalte anbieten.„
IAB Europe

Mrs. Feehan, welche großen Ziele hat sich das IAB Europe für 2019 gesetzt?
Townsend Feehan: Eines der großen Ziele ist, sicherzustellen, dass die EU-DSGVO am gesamten Markt korrekt umgesetzt wird. Außerdem wollen wir Werbetreibende im Bereich Digitalwerbung unterstützen. Wir haben 25 nationale IAB’s. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist, die nationalen IAB’s in Europa zu unterstützen und uns über Themen wie die DSGVO, European Legal Compliance, Geschäftsstandards und Best Practices auszutauschen.


Wann wird die ePrivacy Verordnung Ihrer Meinung nach in Kraft treten?
Townsend Feehan: Natürlich steht auch die ePrivacy-Verordnung im Fokus des IAB Europe. Ich denke, die Endfassung der ePrivacy-Verordnung wird bis Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres von der Europäischen Kommission angenommen werden. Danach wird es vermutlich eine zweijährige Verzögerung geben, bevor die ePrivacy-Verordnung in Europa umgesetzt wird. Ich würde sagen, dass sie frühestens 2022 tatsächlich in Kraft tritt.


Wie streng wird die ePrivacy-Verordnung Ihrer Meinung nach umgesetzt werden?
Townsend Feehan: Aus meiner Sicht ist es derzeit besonders wichtig, dass Branchenvertreter mit der Europäischen Kommission in Kontakt treten, um ein gutes Resultat in den Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung zu erzielen, da die neue Richtlinie auch an die EU-DSGVO angepasst werden muss. Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten, wie die ePrivacy-Verordnung umgesetzt werden könnte. Die erste Ausführung basiert auf dem Vorschlag des EU-Rates. Dabei handelt es sich um jene Version, mit der die Werbeindustrie überleben könnte. Die zweite Ausführung der Verordnung basiert auf einem Vorschlag des europäischen Parlaments. Diese Version erlaubt keinen Einsatz eines datengetriebenen Werbemodells. Je nachdem, für welche Ausführung sich die Europäische Kommission bei den Verhandlungen entscheidet, kann die Umsetzung der ePrivacy-Verordnung massive Folgen für Werbetreibende mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Digitalwirtschaft mit der Politik auf nationaler Ebne in Dialog tritt. In den Verhandlungen zwischen dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament soll der bestmögliche Ansatz, sowohl für die Europäische Kommission, als auch für die Kommunikationswirtschaft, erzielt werden. Dafür würde sich die Version der ePrivacy-Verordnung anbieten, in der Medien selbst entscheiden können, auf welche Art und Weise sie ihre Inhalte zur Verfügung stellen. Ein freier Zugang zu Inhalten wäre dann gewährleistet, wenn sich das Medium über Werbeschaltungen finanziert. Der kostenpflichtige Zugang zu Inhalten kann ohne datenbasierte Werbeausspielung konsumiert werden, da sich das Medium über die Einnahmen finanziert.


Welche Meilensteine hat sich der IAB für die ePrivacy-Verordnung gesetzt?
Townsend Feehan: Die Europäische Kommission plant, bis zum Juni 2019 einen gemeinsamen Standpunkt zur ePrivacy-Verordnung zu vertreten. Da die EU-Wahlen im Mai 2019 stattfinden, wird das neue europäische Parlament bis dahin bereits die Regierungsperiode angetreten haben. Derzeit ist noch nicht sicher, ob das neue EU-Parlament bis zum Herbst oder Winter dieses Jahres entscheidungsbereit ist. Ein großer Meilenstein für den IAB ist, bis zum Juni im EU-Rat die beste Version der ePrivacy-Verordnung auszuhandeln. Wir hoffen auch, dass sich das neue Parlament intensiv mit der ePrivacy-Verodnung beschäftigt so, dass das beste Resultat für alle erzielt werden kann.


Was wird sich spezifisch für Werbetreibende und Unternehmen ändern?
Townsend Feehan: Es ist schwer zu sagen was sich im Speziellen für Werbetreibende und Unternehmen ändern wird, da es letztendlich auf die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen ankommt. Eine mögliche Version der ePrivacy-Verordnung wäre, dass Medien die rechtliche Grundlage gegen die Ausspielung datenbasierter Werbung nur dann umgehen können, wenn sie eine kostenpflichtige Alternative ihrer Inhalte anbieten. So könnten User künftig selbst entscheiden, ob sie werbefreie Inhalte kostenpflichtig in Anspruch nehmen wollen oder einer Ausspielung datenbasierter Werbung zustimmen, dafür aber Inhalte unentgeltlich konsumieren. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Ergebnis aus den Verhandlungen hervor geht. Derzeit sieht es auch so aus als würde es auf diese Version der Richtlinie hinauslaufen. Welche Auswirkungen die ePrivacy-Verordnung konkret mit sich bringt, ist noch nicht absehbar.

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Christina Ebner

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