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DSGVO – ist eh (nicht nur) lieb

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Albert Sachs
Exakt 157 Strafen wurden in Österreich in den ersten fünf Jahren der DSGVO verhängt. Spricht nicht gerade für massenhaften Datenmissbrauch im Land. Der Datenschutzbericht bietet allerdings sogar Interessantes und Brauchbares.

Die große Beschwerdeflut zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) blieb in Österreich bisher aus. Bis zum fünften Geburtstag, im Zeitraum 25. Mai 2018 bis 25. Mai 2023, wurden nach Angaben der heimischen Datenschutzbehörde exakt 834 Verwaltungsstrafverfahren nach der DSGVO geführt. Es kam zu 67 Straferkenntnissen und 90 Strafverfügungen.

Laienhaft erklärt, eine Strafverfügung entspricht in etwa einem Strafmandat im Straßenverkehr und ergeht nach einer Verwaltungsübertretung, ein Straferkenntnis folgt auf ein ordentliches Strafverfahren und ist eine deutlichere Sanktion als die Strafverfügung.

834 Verfahren – das entspricht im Schnitt 167 Stück pro Jahr. Die Arbeitsüberlastung in der Datenschutzbehörde dürfte sich in Grenzen gehalten haben.

Die DSGVO – eh lieb, aber zahnlos. Gut gemeint, aber außer dem Ärger für den einzelnen User, die einzelne Userin über das unendliche Anklicken von Einwilligungserklärungen weitgehend ohne Konsequenzen. Die eher geringe Zahl an Verfahren könnte als Beleg für die Wirksamkeit der DSGVO, der datenrechtlichen Einschränkungen gedeutet werden. Eher stichhaltig scheint allerdings das Argument, die DSGVO und ihre Bestimmungen sind den meisten User:innen wurscht und oder unbekannt.

Die DSGVO zählt jedenfalls nicht zu den Liebkindern der Digitalbranche. Sie hat in Sachen Datenschutz in Summe auch mit Sicherheit weniger gebracht, als ursprünglich intendiert. Doch zahnlos? Nicht ganz.

Durchaus interessante Details und Erkenntnisse in Sachen Datenschutz fördert nämlich der alljährliche Datenschutzbericht der Behörde zutage. Zum umfassenden Zahlen- und Statistikmaterial finden sich dort beispielsweise auch Kurzbeschreibungen der einzelnen Verfahren und Erläuterungen zu den Urteils-Sprüchen. 

Abgesehen von mitunter sogar irritierenden Einzelschicksalen ein in Summe ergiebiges Konvolut. Aus den skizzierten Fällen und Urteilen lassen nämlich nützliche Erkenntnisse für den Alltag der Digitalbranche gewinnen. Jenen, die nach Leitlinien und Handlungsanweisungen für Unternehmen im Daten- und Verordnungsdschungel suchen, sei die Lektüre des Datenschutzberichtes empfohlen. Spannende wie lehrreiche Passagen und Absätze warten.

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Chris Budgen

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