Wie der DMVÖ zuletzt berichtete, hat die Europäische Kommission das Verfahren zur Annahme des Angemessenheitsbeschlusses für einen sicheren Datenverkehr mit den USA eingeleitet.
Was bedeutet das nun konkret?
Ganz Allgemein ist diese Entwicklung sehr zu begrüßen, denn seit Sommer 2020 haben wir eine große Rechtsunsicherheit durch den plötzlichen Wegfall der rechtlichen Grundlage zur Übermittlung der personenbezogenen Daten gehabt. Natürlich gab es die Möglichkeit auf Europäische Alternativen zu switchen oder aber auch mit zusätzlichen Maßnahmen zu den Standardvertragsklauseln die Übermittlung bei einem Einsatz von US-Tools abzusichern. Alles in allem aber eine recht komplexe Thematik.
Mit einem Nachfolgeabkommen wäre die Rechtsgrundlage wieder einwandfrei gegeben. Aber es gilt noch abzuwarten, denn es handelt sich nach wie vor um einen Entwurf. Der nun dem EDSA (Europäischer Datenschutzrat) zur Stellungnahme und dann dem Ausschuss, der aus VertreterInnen aus den Mitgliedstaaten besteht, zum Beschluss vorgebracht. Wann dies der Fall sein wird weiß man nicht, wmit einer Entscheidung im ersten Quartal 2023 wird gerechnet.