Jetzt haben wir also Regeln für den Einsatz von Artificial Intelligence (AI). Wir, das sind die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten. „Historisch! Die EU wird der allererste Kontinent, der klare Regeln für die Nutzung von AI setzt“, schrieb EU-Binnenkommissar Thierry Breton nach der Einigung in der Nacht auf Samstag (9. Dezember auf X (ehemals Twitter).
Die EU wollte diese Einigung auf den AI Act unter allen Umständen. Ein Prestigeprojekt. Dieser Eindruck drängt sich nach den sich über 20 und mehr Stunden hinziehenden, zähen Marathonverhandlungen in den letzten Tagen vor der Kompromisslösung auf.
Der AI Act ist dann auch nicht der große Wurf, den viele in ihm sehen, sondern eine Kompromisslösung, die viele Fragen und viel Spielraum offen lässt. Der AI Act ist Gerüst, kein fertiges, stabiles Gebäude. Und schon gar nicht sind alle Räume fix eingerichtet und ausgeschmückt.
Der EU AI Act basiert auf einer grundsätzlichen Einigung des EU-Parlaments und der einzelnen Mitgliedsstaaten. Viele Inhalte und Formulierrungen, genaue Gesetzespassagen und mögliche Sanktionen gilt es noch auszuhandeln und ‑formulieren. (Zu?) viele Details blieben offen. Einzelheiten zu diesem „historischen Dokument“ sollten in den nächsten Tagen ausgearbeitet werden. Wann der EU AI Act tatsächlich Gesetz wird, ist derzeit unklar. Für die finalen Inhalte und Formulierungen wird das bevorstehende Jahresende angepeilt.
Zahlreiche Grundzüge und Basisüberlegungen, die dem AI Act zugrundeliegen, sind zu begrüßen. Die Ansätze sind richtig. Die konkrete Umsetzung wabert allerdings noch zu sehr im Zukunftsnebel.
Angesprochen sei hier nur ein Detail rund um das aktuell heiß diskutierten Deep Fakes: Dazu heißt es im AI Act, dass die Entwickler von AI künftig klar kenntlich machen müssen, dass durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen. Warum nur die Entwickler, nicht auch die Verfasser, Gestalter, die Verbreiter solcher Inhalte? Und würde Letzteren der kolportierte Strafrahmen bei Verstößen von 7,5 und 35 Millionen Euro gerecht oder wäre dieser in solchen Fällen zu hoch angesetzt?
Allein die kaum noch überschaubaren AI-Modelle, die derzeit binnen einer Woche neu auf den Markt drängen, werden ungezählte neue Fragen aufwerfen.
Wobei die grundsätzliche Ausrichtung des AI Acts zu einem gesellschaftlichen, risikoorientierten Regelwerk, weg von einzelnen Anwendungs-Szenarien und ‑Modellen, positiv gesehen werden darf.
Doch so sehr die prinzipielle Einigung der EU auf den AI Act jetzt bejubelt wird, so sehr wird es den aufmerksamen Blick auf die nun folgenden Entwicklungen und Details brauchen.
Denn der AI Act ist aktuell nichts anderes als eine politische Übereinkunft, noch nicht Gesetz. Auf dem Weg dahin wird es sich noch an vielen Detailfragen spießen.