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Die Knebel-Klauseln gegen Internetnutzer |
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Meist stehen sie am Ende einer Internetseite und werden von den Nutzern kaum beachtet: Die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Internetanbieter legen die Regeln fest, mit denen die Kunden im virtuellen Netz nach Herzenslust einkaufen können. Die Verbraucherzentralen kritisieren jedoch viele dieser Regelungen, vor allem die von T-Com, iTunes, Nero und Ciando. Anzeige:
Der Internet-Musikladen iTunes von Apple legt beispielsweise fest, dass bei ihm heruntergeladene Lieder nicht auf den Abspielgeräten der Konkurrenz, sondern nur auf dem entsprechenden Apple-Gerät - dem iPod - gehört werden dürfen. Die Weitergabe und der Verkauf der erworbenen Dateien sind ebenfalls nicht erlaubt. Bei einem ähnlichen Angebot von T-Com (Musicload) sind die Vertragsbedingungen laut Verbraucherschützern völlig unverständlich und verwirrend. Auch ein Händler elektronischer Bücher, Ciando, steht in der Kritik. So dürfen die Produkte nicht weiterverkauft werden. Außerdem darf der Nutzer nach dem erfolgreichen Herunterladen des Buches nicht vom Vertrag zurücktreten. Nero, ein Computerprogramm zum Brennen von Dateien, verpflichtet seine Nutzer sogar, die Originaldatenträger und die Sicherungskopien an einem gesicherten Ort aufzubewahren. Ein weiteres Problem sind laut Verbraucherschützern die vertraglich festgelegten Änderungsvorbehalte der Anbieter. Diese Klauseln ermöglichen den Unternehmen, ihre Vertragsbedingungen auch nach dem abgeschlossenen Datentransfer zu ändern. So eine Regelung gibt es auch bei iTunes. Dort können die Bedingungen jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilte. |